Pflanzenschutzmittel sicher lagern

Die Lagercontainer sind zugelassen zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Das können z.B. sein: wassergefährdenden Stoffe, Gifte, brennbare Flüssigkeiten (diese nur zur passiven Lagerung wie nach VbF-Klassen AI bis AIII und B.)
Die Container sind zugelassen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und zur passiven Lagerung von Gefahrstoffen der VbF-Klassen AI bis AIII und B. Varianten mit oder ohne natürlicher Belüftung.
Bei Sicherheitslagerhäuser zur aktive Lagerung der Gefahrklassen AI, AII und B ist eine technische Zwangsbelüftung erforderlich, welche wir Ihnen gern anbieten. Bei Ausrüstung mit Regalteilen ist das Sicherheitslagerhaus gut als begehbares Kleingebindelager geeignet.
Gern auch mit Wärmedämmung und Heizung lieferbar – siehe unsere Rubrik Thermo-Lagerhäuser.

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